Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EstG
Nachweis der Anmeldung für Erdgaslieferanten
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes
Gleichbehandlungsbericht gem. § 7a Abs.5 Satz 3 EnWG
Wie bekomme ich als Wärme-Kunde oder -Kundin die Dezember-Soforthilfe?
Auch wenn Sie mit Fern- oder Nahwärme heizen, profitieren Sie von der so genannten Dezember-Soforthilfe, die zum Entlastungspaket der Bundesregierung gehört.
Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 (bzw. 1/11 der Monatsrechnungs-Bruttobeträge Nov. 2021 bis Sept. 2022) zuzüglich eines Aufschlags von 20 Prozent. Die Entlastung erhalten Sie bis zum 31. Dezember 2022 mit separater Gutschrift. An den bestehenden Zahlungsmodalitäten ändert sich für Sie nichts. Sofern Sie nicht per Lastschriftverfahren bezahlen und Ihre Bankverbindung deshalb vorliegt, teilen Sie uns bitte Kontonummer und Bank für die Gutschrift mit.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter keinen eigenen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, erfolgt die Gutschrift oder Verrechnung mit der nächsten Heizkostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.